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Bundesteilhabegesetz mitgestalten Vorlesen

15. Aug 2014

Die Lebenshilfe Kreis Viersen e.V. traf sich mit Uwe Schummer zum Austausch über das geplante Bundesteilhabegesetz (BTG) für Menschen mit Behinderung.

Trafen sich im „käffchen am steinkreis“ um das geplante Bundesteilhabegesetz mitzugestalten (v.l.n.r.): Karl Mevissen (Vorsitzender), Michael Behrendt (Geschäftsführung), Christina Minten (Vorstand), Uwe Schummer (CDU Bundestagsabgeordneter des Kreis Viersen) und Marianne Philipzig (Pädagogische Leitung).
Trafen sich im „käffchen am steinkreis“ um das geplante Bundesteilhabegesetz mitzugestalten (v.l.n.r.): Karl Mevissen (Vorsitzender), Michael Behrendt (Geschäftsführung), Christina Minten (Vorstand), Uwe Schummer (CDU Bundestagsabgeordneter des Kreis Viersen) und Marianne Philipzig (Pädagogische Leitung).

„Ein Gesetz muss für den Menschen gemacht sein und nicht der Mensch nach Gesetzen geformt werden!“ meinten alle Anwesenden einstimmig. Zurzeit beginnen im gesamten Land die Vorbereitungen für das Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung. Als Behindertenbeauftragter der CDU-Bundestagsfraktion ist auch unser Bundestagsabgeordneter des Kreises Uwe Schummer ein gefragter Gesprächspartner. „Die Behindertenbeauftragten aller Fraktionen sind im stetigen Austausch und setzen sich gemeinsam für ein gutes BTG ein“, erklärt Uwe Schummer.

„Wir erhoffen uns viel vom BTG. Einerseits eine Reduzierung des immensen Koordinationsaufwands, wenn beispielsweise Kosten über die Pflegekasse, Jugendhilfe und über die Behindertenhilfe abgerechnet werden müssen. Andererseits vor allem eine inhaltliche Debatte, die losgelöst von allen finanziellen Aspekten geführt werden sollte, sodass man die Möglichkeiten des BTGs erkennt, den Weg zur Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ebnen,“ meint Geschäftsführer Michael Behrendt. Der Lebenshilfe sei wichtig, dass es nicht nur zu einer Umverteilung der Gelder kommt: „Teilhabe muss unabhängig von Einkommen und Vermögen für Menschen mit Behinderung finanziert werden. Die Leistungen müssen aus der Sozialhilfegewährung herausgelöst werden, sodass Menschen mit Behinderung nicht Bittsteller bleiben.“

Auf die Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ der Koalitionsparteien in Berlin wartet eine Herkulesaufgabe: „In dem Gesetz sollen neue Standards geschaffen werden, die alle Länderspezifischen Strukturen berücksichtigen. Kern wird sein, dass Leistungen nicht länger institutionalisiert sondern personenzentriert bereit gestellt werden“, erläutert Uwe Schummer.

Diesen personenzentrierten Ansatz begrüßt auch die Lebenshilfe: „Im Zuge der Inklusion vertreten wir schon immer den Standpunkt, dass jedem Menschen die Wahlfreiheit zugesichert und ermöglicht werden muss. Dieser Wahlfreiheit stehen bisweilen oft Gesetzgeberische aber auch praktische Hürden im Weg“, meint Vereinsvorsitzender Karl Mevissen. „Das BTG kann somit positive Effekte auf den gesamten Sozialraum haben, wenn jedem Menschen die Teilhabe ermöglicht wird“, ergänzt er.

Ende 2015 ist die erste Gesetzesvorlage im Bundestag geplant. Es folgen Anhörungen und eventuell Ausschüsse, sodass es im Frühjahr 2016 zur Verabschiedung im Bundestag kommen könnte. Hiernach müsste das BTG noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Zum Abschluss meint Uwe Schummer: „Wir wollen dem Gesetz auch die nötige Zeit der Vorbereitung geben. Diese Chance sollten wir nicht durch zu großem Zeitdruck von vornherein torpedieren, um am Ende nicht mit leeren Händen da zu stehen!“

Der Austausch zwischen der Lebenshilfe und Herrn Schummer bleibt in jedem Fall bestehen. Bereits Ende November ist ein nächstes Treffen geplant. Wer sich für das Thema interessiert und Ideen einbringen möchte, der findet die Kontaktdaten auf www.uwe-schummer.de oder hier auf www.lebenshilfe-viersen.de.

Unsere Forderungen hat die Lebenshilfe Bundesvereinigung e.V. auch in Leichter Sprache verfasst. Die PDF finden Sie hier Vorlesen zum Download.

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