26. Sep 2016
Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung
Unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung ruft die Lebenshilfe Kreis Viersen e.V. dazu auf, ihre Petition gegen das Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu unterzeichnen. Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten im Wahlkreis und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Geschäftsführer Michael Behrendt erklärt: „Wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir werden es jedoch nicht zulassen, dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als Verlierer dastehen. Wir müssen allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz kämpfen, das diesen Namen auch verdient.“
Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.
Die Lebenshilfe fordert daher, dass …
Hier sind noch einmal alle Ktitikpunkte aus Sicht der Menschen mit Behinderungen erklärt . Laden Sie sich einfach die PDF herunter.
Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, mehr Informationen zur Kampagne (auch in Leichter Sprache) unter www.teilhabestattausgrenzung.de.