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Lebenshilfe sagt geplanten Gesetzen den Kampf an Vorlesen

04. Okt 2016

Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung – Lebenshilfe hat bundesweite Kampagne unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung gestartet und lädt am 5. Oktober um 11 Uhr zu einer großen Demonstration vor den Düsseldorfer Landtag ein.

„Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III können so nicht bleiben.“ Das teilt Ulla Schmidt mit, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. „Das Gesetzespaket“, so Ulla Schmidt weiter, „enthält zwar Fortschritte, die auf langjährigen Forderungen der Lebenshilfe beruhen, aber die drohenden Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung sind inakzeptabel. Besonders die Ausweitung des Ausschlusses von Leistungen der Pflegeversicherung im Pflegestärkungsgesetz ist eine Diskriminierung von Menschen, die als Versicherte Beiträge zahlen!“

Die Lebenshilfe mit ihren über 500 örtlichen Vereinigungen und 130.000 Mitgliedern, darunter auch die Lebenshilfe Kreis Viersen e.V., hat daher eine bundesweite Protest- und Aufklärungskampagne gestartet und ruft dazu auf, ihre Petition gegen die Gesetzentwürfe zu unterzeichnen. Außerdem wird die Lebenshilfe Kreis Viersen e.V. am 5. Oktober mit vielen Betroffenen und weiteren Orts- und Kreisvereinigungen vorm Düsseldorfer Landtag protestieren. Hierzu hatten der Landesverband Lebenshilfe NRW, die Landesgemeinschaft der Werkstatträte und der Paritätische Wohlfahrtsverband NRW gemeinsam eingeladen. Das Motto lautet bundesweit #TeilhabeStattAusgrenzung; Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Wolfgang Reinsch, Vorsitzender der Lebenshilfe Kreis Viersen e.V. meint: „Wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir werden es jedoch nicht zulassen, dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als Verlierer dastehen. Wir müssen allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz kämpfen, das diesen Namen auch verdient.“

Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Manche Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss. Michael Behrendt, Geschäftsführer der Lebenshilfe Kreis Viersen erklärt hierzu: „Bei der Festlegung des Unterstützungsbedarfs, gibt es neun festgelegte Kriterien, von denen man mindestens fünf erfüllen muss, damit man überhaupt Hilfeleistungen erhält. Gerade eine geistige Behinderung, bei der ein Mensch unter anderem körperlich sehr fit sein kann, lässt sich nicht an Mindestkriterien festmachen. Da würden einige unserer Klienten aus dem Hilfesystem herausfallen.“

Viele haben die Petition schon unterzeichnet - unterzeichnen auch Sie ganz einfach online!
Viele haben die Petition schon unterzeichnet - unterzeichnen auch Sie ganz einfach online!

Die Lebenshilfe fordert daher, dass …

  1. … Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!
  2. … der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
  3. … Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
  4. … die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
  5. … Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!

Hier sind noch einmal alle Ktitikpunkte aus Sicht der Menschen mit Behinderungen erklärt Vorlesen . Laden Sie sich einfach die PDF herunter.

Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, mehr Informationen zur Kampagne (auch in Leichter Sprache) unter www.teilhabestattausgrenzung.de.

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