04. Okt 2016
Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung – Lebenshilfe hat bundesweite Kampagne unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung gestartet und lädt am 5. Oktober um 11 Uhr zu einer großen Demonstration vor den Düsseldorfer Landtag ein.
„Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III können so nicht bleiben.“ Das teilt Ulla Schmidt mit, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. „Das Gesetzespaket“, so Ulla Schmidt weiter, „enthält zwar Fortschritte, die auf langjährigen Forderungen der Lebenshilfe beruhen, aber die drohenden Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung sind inakzeptabel. Besonders die Ausweitung des Ausschlusses von Leistungen der Pflegeversicherung im Pflegestärkungsgesetz ist eine Diskriminierung von Menschen, die als Versicherte Beiträge zahlen!“
Die Lebenshilfe mit ihren über 500 örtlichen Vereinigungen und 130.000 Mitgliedern, darunter auch die Lebenshilfe Kreis Viersen e.V., hat daher eine bundesweite Protest- und Aufklärungskampagne gestartet und ruft dazu auf, ihre Petition gegen die Gesetzentwürfe zu unterzeichnen. Außerdem wird die Lebenshilfe Kreis Viersen e.V. am 5. Oktober mit vielen Betroffenen und weiteren Orts- und Kreisvereinigungen vorm Düsseldorfer Landtag protestieren. Hierzu hatten der Landesverband Lebenshilfe NRW, die Landesgemeinschaft der Werkstatträte und der Paritätische Wohlfahrtsverband NRW gemeinsam eingeladen. Das Motto lautet bundesweit #TeilhabeStattAusgrenzung; Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Wolfgang Reinsch, Vorsitzender der Lebenshilfe Kreis Viersen e.V. meint: „Wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir werden es jedoch nicht zulassen, dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als Verlierer dastehen. Wir müssen allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz kämpfen, das diesen Namen auch verdient.“
Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Manche Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss. Michael Behrendt, Geschäftsführer der Lebenshilfe Kreis Viersen erklärt hierzu: „Bei der Festlegung des Unterstützungsbedarfs, gibt es neun festgelegte Kriterien, von denen man mindestens fünf erfüllen muss, damit man überhaupt Hilfeleistungen erhält. Gerade eine geistige Behinderung, bei der ein Mensch unter anderem körperlich sehr fit sein kann, lässt sich nicht an Mindestkriterien festmachen. Da würden einige unserer Klienten aus dem Hilfesystem herausfallen.“
Die Lebenshilfe fordert daher, dass …
Hier sind noch einmal alle Ktitikpunkte aus Sicht der Menschen mit Behinderungen erklärt . Laden Sie sich einfach die PDF herunter.
Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, mehr Informationen zur Kampagne (auch in Leichter Sprache) unter www.teilhabestattausgrenzung.de.