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BTHG - Lebenshilfe NRW fordert einheitliche Lebensverhältnisse Vorlesen

07. Mär 2018

Heute findet zum Bundesteilhabegesetzt eine Anhörung im Landtag statt. Dort nimmt auch die Lebenshilfe NRW als Sachverständige teil. Aus diesem Grund veröffentlichen wir diese Nachricht der Lebenshilfe NRW

Foto: Lebenshile/David Mauerer
Foto: Lebenshile/David Mauerer

Für uns sind einheitliche Lebensverhältnisse in NRW für alle Menschen mit Behinderung wichtig. Deshalb fordern wir von der Politik in NRW die Leistungen der Eingliederungshilfe ausnahmslos an die Landschaftsverbände zu übertragen und verbindliche Rahmenvorgaben und Qualitätsstandards zu setzen. Nur so erhalten wir für diese landeseinheitlichen Regeln und die Belange von Menschen mit Behinderung werden im Sinne des BTHG gewahrt. Die Übertragung der Frühförderung an die Landschaftsverbände ist ein zentraler Schritt und ein Beitrag zu Hilfe aus einer Hand. Wer ihn nicht mitgeht, gefährdet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landesrecht. #TeilhabeStattAusgrenzung

Einfache Sprache Vorlesen

#TeilhabeStattAusgrenzung
Das fordern wir von den Politikern in NRW am 7. März
Im UN-Vertrag steht:
Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Menschen mit Behinderung gehören dazu.
Das soll auch in NRW so sein.
Deshalb sollen die Politiker die Regeln
vom Bundes-Teilhabe-Gesetz
gut machen für die Menschen mit Behinderung in NRW.

Die Politiker im Landtag
sprechen am 7. März 2018
über gute Regeln in NRW.
Die Regeln in NRW müssen
auch gut zum UN-Vertrag passen

Was gut ist für Menschen mit Behinderung in NRW
Wer soll in NRW für die Leistungen
für Menschen mit Behinderung zuständig sein?
Das sollen die Landschafts-Verbände in NRW machen.
Sie sollen sich um alle Leistungen
für Menschen mit Behinderung kümmern.
Eine Leistung ist zum Beispiel
die Unterstützung für Menschen mit Behinderung.
Beim Wohnen oder bei der Arbeit.
Es gibt auch Leistungen für Kindermit Behinderung
im Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Die Landschafts-Verbände sollen sich auch
um die Leistungen für Kinder mit Behinderung kümmern.
Die Landschafts-Verbände kennen sich nämlich gut aus
mit allen Menschen mit Behinderung.
Der Landschafts-Verband Rheinland und
der Landschafts-Verband Westfalen-Lippe.

Für welche Leistungen das gilt
Kleine Kinder mit Behinderung bekommen Therapien.
Das ist wichtig für die Kinder mit Behinderung.
Diese Leistung für kleine Kinder heißt:
Früh-Förderung.

Die Lebenshilfen kennen sich gut aus
mit Menschen mit Behinderung.
Deshalb sind auch Fach-Leute von der Lebenshilfe
bei der Besprechung im Landtag am 7. März dabei.
Diese Fach-Leute vertreten unsere Meinung.

Das wollen wir von den Politikern:
Machen Sie gute Regeln
für die Menschen mit Behinderung in NRW.
Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Menschen mit Behinderung gehören überall dazu.
Das steht im UN-Vertrag.
Das soll auch in NRW so sein.
Deshalb beachten Sie unsere Forderungen.

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Dieser Beitrag heißt:
#TeilhabeStattAusgrenzung.

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