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Menschen mit Behinderung in solidarisches Grundeinkommen einbeziehen Vorlesen

19. Mär 2018

Lebenshilfe fordert bessere Entlohnung von Werkstattbeschäftigten

Die Forderung von Michael Müller, dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, ein solidarisches Grundeinkommen gegen Arbeitsleistung zu entwickeln, bietet nach Ansicht der Bundesvereinigung Lebenshilfe große Chancen für Menschen mit Behinderung. Fast 300.000 Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten nach ihren Kräften und Möglichkeiten zumeist in Vollzeit. „Das Werkstattentgelt ist angesichts dieser Leistung der behinderten Menschen nur ein Taschengeld“, erklärt Ulla Schmidt, MdB, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a. D. „Wie ich aus vielen Gesprächen mit Betroffenen weiß, fehlt den Menschen mit Behinderung damit die gesellschaftliche Wertschätzung für ihre Arbeitsleistung. Hier braucht es ein neues Lohnmodell. Mit einem solidarischen Grundeinkommen wären behinderte Menschen in der Lage, ihr Leben stärker selbstbestimmt zu gestalten.“

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert daher, Modelle der veränderten Werkstattentlohnung zu prüfen. Das am Wochenende vom Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, erneut ins Gespräch gebrachte solidarische Grundeinkommen gegen Arbeitsleistung bietet dafür einen Anknüpfungspunkt. Aktuell erhalten Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen durchschnittlich 185 Euro im Monat – dazu noch Grundsicherung für ihren Lebensunterhalt, auf das das Entgelt angerechnet wird. Ein solidarisches Grundeinkommen wäre ein Modell, das hier zu Vereinfachungen führen würde.

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