23. Mär 2020
Landesregierung beschließt am 22. März weitreichendes Kontaktverbot und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 22. März
Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen beschlossen worden.
Für unsere Einrichtungen heißt dies, dass sie für Besucher geschlossen sind.
Die Pressemitteilung des Ministeriums finden Sie hier.
Den vollständigen Wortlaut der Verordnung vom 22. März finden Sie hier.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. hat auf Ihrer Internetseite einige Informationen zusammengefasst. Auch eine Erklärung in Leichter Sprache ist dort verlinkt.