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Lockerungen: Besuche in unseren Einrichtungen ab 10. Mai wieder eingeschränkt möglich Vorlesen

06. Mai 2020

Gesundheitsministerium NRW stellt erste Regelungen zur Lockerung der Corona-Vorsichtsmaßnahmen vor. Unsere Einrichtungen arbeiten an Konzepten zur Umsetzung der nötigen Schutzmaßnahmen während der Besuche.

Das Gesundheits- und Sozialministerium wird zum Muttertag (10. Mai 2020) die aktuell bestehenden, generellen Besuchsverbote in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe aufheben. Damit haben Bewohnerinnen und Bewohner wieder die Möglichkeit, Besuche etwa von Familienangehörigen und Freunden zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass wichtige Schutzmaßnahmen eingehalten werden, etwa durch separate Besuchsareale, entsprechende Schutzkleidung und ein Screening der Besucherinnen und Besucher.

Wir erwarten in den nächsten Stunden die entsprechende Verordnung der Landesregierung. Bereits in den vergangenen Tagen haben unsere Bereiche im gesamten Kreis Viersen erste Konzepte entwickelt, wie Besuche am jeweiligen Standort mit dem Infektionsschutz vereinbar sein können. Deshalb werden wir in der Lage sein, den Erlass so schnell es geht umzusetzen.

Was wir Ihnen schon jetzt sagen können:

  • Pro Standort wird es nur einen Raum im Innen- oder auch Außenbereich geben, der für Besucher zugänglich sein wird.
  • Es sind nur bis zu zwei Personen pro Besuch möglich.
  • Für jeden Besuch muss im Vorfeld mit der Bereichsleitung ein Termin festgelegt werden.
  • Jeder Besuch ist zeitlich beschränkt.
  • Jeder Besucher muss registriert werden und muss über seinen Gesundheitszustand sowie zu möglichen Covid-19-Kontakten innerhalb der letzten 14 Tage Auskunft geben.
  • Jeder Besuch wird von Mitarbeiter*innen begleitet.


Damit so viele Besuche wie möglich durchgeführt werden können, bitten wir Sie darum, Besuche auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Wenn Sie Fragen haben, dann melden Sie sich am besten telefonisch oder per E-Mail.

Die Pressemitteilung des Ministeriums finden Sie hier.
Den vollständigen Wortlaut der Verordnung finden Sie demnächst hier.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. hat auf Ihrer Internetseite einige Informationen zusammengefasst.

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