11. Sep 2020
Das Bundeskabinett beschließt die Verlängerung des Sozialdienstleister- Einsatzgesetzes bis zum 31. Dezember 2020
Mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) wird die Arbeit der sozialen Dienstleister im Zeitraum der Corona-Krise sichergestellt. Dafür helfen soziale Dienstleister bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie mit: Sie stellen in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung. Dieses Gesetz bezieht sich auf alle sozialen Einrichtungen, die ihre Dienstleistungen auf Basis der Sozialgesetzbücher mit Ausnahme des SGB V und des SGB XI erbringen, beispielsweise im Bereich Rehabilitations- und Behindertenhilfe, der Arbeitsmarktpolitik sowie die Frühförderstellen. Mit der heutigen Verordnung verlängert die Bundesregierung die Dauer des besonderen Sicherstellungsauftrags bis zum 31. Dezember 2020.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Viele soziale Dienstleister haben nach dem Lock-Down wieder ihre Arbeit aufgenommen und setzen sie unter Einhaltung der Hygienebestimmungen fort. Damit bieten sie ein wichtiges soziales Sicherheitsnetz, das wir heute weiter abgesichert haben. Das SodEG ist unser klares Signal: Wir stehen hinter Euch! Denn es geht um diejenigen, die mit ihrer täglichen Arbeit unsere Gesellschaft zusammenhalten!“
Die Verlängerung des SodEG reiht sich in eine Reihe von Hilfen der Bundesregierung in den letzten Monaten ein. Sie richten sich an soziale Dienstleister und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen:
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Quelle: Pressemitteilung www.bmas.de.