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Impfangebot zu Hause nun auch für Personen mit Pflegegrad 4 Vorlesen

31. Mär 2021

Das Gesundheitsministerium hat weitere Regelungen zur Ausgestaltung der Impforganisation festgelegt und den Kreisen und kreisfreien Städten mitgeteilt.

Die in Nordrhein-Westfalen erarbeitete Impfstrategie gegen Covid-19 sieht vor, dass Zug um Zug allen Bürgerinnen und Bürgern eine Impfung angeboten wird. Aktuell können auch pflegebedürftige (bettlägerige) Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 4 oder 5 in der eigenen Häuslichkeit aufsuchend geimpft werden. In diesem Zusammenhang können ebenfalls bis zu zwei Kontaktpersonen mitgeimpft werden.

Damit alle betroffenen Personengruppen schnell informiert werden und zügig einen Impftermin erhalten, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW uns um Mithilfe gebeten, alle in unserem Tätigkeitsbereich in Betracht kommenden pflegebedürftigen Personen (Pflegegrad 4 oder 5) über die bestehende Möglichkeit, sich bereits jetzt gegen Covid-19 impfen zu Lassen, zu informieren. Diese Personengruppen sollen sich für ein Impfangebot an ihren Hausarzt wenden.

Die dazugehörige Pressemitteilung finden Sie hier.

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