23. Nov 2021
Ab Mittwoch dem 24. November gelten erneut Zugangsbeschränkungen für die Verwaltung im Lebenshilfe-Haus. Hausbesuche der Offenen Hilfen sind weiterhin möglich.
Wer zurzeit ins Lebenshilfe-Haus in der Kniebelerstraße 23 in Tönisvorst-Vorst möchte, der muss sich mit einigen Regelungen arrangieren. Der Besuch ist aufgrund der Corona-Pandemie wieder nur eingeschränkt möglich. Wir bitten Sie daher bei Verwaltungsangelegenheiten eine E-Mail zu schreiben, Unterlagen per Post zu schicken oder in sehr dringenden Fällen anzurufen.
Einige Mitarbeiter*innen der Verwaltung arbeiten im Lebenshilfe-Haus, die andere von zu Hause aus. Daher ist es umso wichtiger, im Vorfeld einen Termin abzusprechen, falls Sie einen Ansprechpartner aufsuchen möchten.
Durch die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind wir als Arbeitgeber ebenfalls gehalten, nur geimpften, genesenen oder getesteten Mitarbeiter*innen den Zugang zu ihren Arbeitsplätzen zu ermöglichen.
Falls Sie unser Lebenshilfe-Haus betreten, sind folgende Regeln zu beachten:
Hausbesuche der Mitarbeiter*innen der Offenen Hilfen sind weiterhin möglich. Wenn Sie eine persönliche Beratung benötigen, dann ist dies unter den allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregelungen möglich. Die Offenen Hilfen sprechen bei Bedarf alle Einzelheiten im Vorfeld des Hausbesuches mit Ihnen ab.
Die Regelung für Besuche in unseren Wohnangeboten finden Sie hier.
Alle aktuellen Fragen und Antworten zur Corona-Lage in NRW finden Sie auf den Seiten der Landesregierung.
Bitte unterstützen Sie unsere Mitarbeitenden und nutzen die kostenlosen Bürgertests!
Diese Regelungen sind ein Beitrag, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen. Bitte unterstützen Sie uns dabei und bleiben Sie gesund.