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Besucherregelung ab 1. Oktober 2022 Vorlesen

30. Sep 2022

Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG § 28b) für Einrichtungen müssen alle Besucher*innen einen aktuellen negativen Test vorlegen und während des Besuchs eine FFP2-Maske tragen.

Frau besucht stationäre Einrichtung und spielt mit einem Bewohner Karten
Frau besucht stationäre Einrichtung und spielt mit einem Bewohner Karten
© Lebenshilfe / David Maurer

In all unseren stationären Einrichtungen sowie anbieterverantworteten Wohngemeinschaften können die Bewohnerinnen und Bewohner zeitlich unbeschränkt Besuch erhalten. Die Zahl der Besucher*innen  ist ebenfalls nicht beschränkt.

Alle Besucher*innen dürfen unsere Einrichtungen nur betreten, wenn Sie eine FFP2-Maske tragen und eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorliegt. Besucher*innen können von unseren Einrichtungen eine Bestätigung erhalten, mit der sie an allen Testzentren einen kostenlosen Test erhalten!

Diese Regelungen sind ein Beitrag, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen. Bitte unterstützen Sie uns dabei und bleiben Sie gesund.

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