30. Sep 2022
Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG § 28b) für Einrichtungen müssen alle Besucher*innen einen aktuellen negativen Test vorlegen und während des Besuchs eine FFP2-Maske tragen.
In all unseren stationären Einrichtungen sowie anbieterverantworteten Wohngemeinschaften können die Bewohnerinnen und Bewohner zeitlich unbeschränkt Besuch erhalten. Die Zahl der Besucher*innen ist ebenfalls nicht beschränkt.
Alle Besucher*innen dürfen unsere Einrichtungen nur betreten, wenn Sie eine FFP2-Maske tragen und eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorliegt. Besucher*innen können von unseren Einrichtungen eine Bestätigung erhalten, mit der sie an allen Testzentren einen kostenlosen Test erhalten!
Diese Regelungen sind ein Beitrag, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen. Bitte unterstützen Sie uns dabei und bleiben Sie gesund.