Gutes können Sie mit uns tun ! Gemeinsam werden wir eine Menge schaffen !
Der Stiftungsgedanke:
Stiftungen haben in Deutschland eine große Tradition; sie verfolgen seit Jahrhunderten in allen Bereichen das Ziel, durch Privatinitiative das Gemeinwohl zu fördern. Der Verein Lebenshilfe Kreis Viersen e.V. hat mit Stiftungsurkunde vom 17. Oktober 1989 die Stiftung Lebenshilfe im Kreis Viersen gegründet.
Stiften als Ausdruck sozialer Verantwortung:
Das soziale Engagement der Stiftung Lebenshilfe im Kreis Viersen ist auf Dauer angelegt. Eltern, Angehörige und Freunde von Menschen mit Behinderung, aber auch alle Menschen, die aus
sozialer Verantwortung finanziell Gutes tun wollen, sind die Stifter.
Die ewige Quelle:
Eine Stiftung muss grundsätzlich ihr Vermögen erhalten. Zustiftungen vermehren das Stiftungsvermögen für alle Zeiten. Sie haben damit "Ewigkeitscharakter" und werden von Generation zu Generation weitergegeben. Der Stiftungszweck wird ausschließlich aus den Erträgen des Stiftungsvermögens erfüllt.
Wie arbeitet die Stiftung?
Grundlage allen Handelns sind das Stiftungsrecht, die Satzung der Stiftung und die Beschlüsse von Stiftungskuratorium und Stiftungsvorstand. Als eigenständige juristische Person hat die Stiftung einen dreiköpfigen Vorstand, der vom Kuratorium - dem bis zu 6-köpfigen Aufsichtsgremium der Stiftung - für jeweils drei Jahre berufen wird.
Wesentliche Aufgaben beider Gremien sind:
Wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind und unsere Arbeit unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an uns.
Sparkasse Krefeld
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