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Gemeinsam den Kahlschlag im Sozialwesen stoppen

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22. Apr 2026

Teilhabe ist kein Privileg, sondern Menschenrecht. Aus diesem Grund bitten wir alle Mitarbeitenden, Mitglieder und Freunde der Lebenshilfe: Informieren Sie sich bitte und Unterschreiben Sie die Petition der Bundesvereinigung.

Teilhabe ist Menschenrecht
Teilhabe ist Menschenrecht
Ein Mensch ohne Behinderung ist bunt dargestellt und ein Mensch mit Behinderung in schwarz-weiß. Durch beide geht ein Riss. Das bedeutet, dass wir bei Kürzungen in der Eingliederungshilfe einen Rückschritt machen und ein Riss durch die Gesellschaft geschaffen wird.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung warnen vor dem systematischen Abbau von Grundrechten durch geplante Sozialkürzungen. Vielleicht haben Sie bereits durch die Medien davon erfahren.

Wenn diese Vorschläge in der Art und Weise realisiert werden, dann stehen die Lebenshilfen und alle anderen Träger vor sehr großen Herausforderungen. Deshalb bitten wir als Vorstand und die Mitglieder des Aufsichtsrates alle Mitarbeitenden der Lebenshilfe Kreis Viersen: Lesen Sie sich die unten stehende Einordnung und Zusammenfassung durch und helfen Sie uns dabei, der Petition „Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ bis zum 25. Mai die nötigen Stimmen zu geben! Gerne verbreiten Sie diesen Aufruf auch in ihrem Netzwerk und informieren Klient*innen sowie Angehörige.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. hat eine nützliche Videoanleitung zur Online-Unterzeichnung sowie Vorlagen für klassische Unterschrifts-Listen erstellt. Diese finden Sie hier: https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/eingliederungshilfe-und-das-bundesteilhabegesetz/teilhabe-ist-menschenrecht

Am 9. Mai laden wir alle nach Viersen ein: Demonstration unter dem Thema „Menschenrechte sind nicht verhandelbar – Inklusion geht alle an!“

Hier nun weiterführende Informationen der Fachverbände:

Bund, Länder und Kommunen haben auf 108 Seiten Pläne zur Kostendämpfung in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe hinter verschlossenen Türen erstellt. Dieses sogenannte „Vorschlagsbuch“ trägt den Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“. Die angedachten Maßnahmen bedrohen den sozialen Frieden. Sie schränken Menschenwürde und Menschenrechte ein. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung lehnen die Pläne zur Kostendämpfung in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe auf das Schärfste ab.

Mit einem Kürzungsvolumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro stellen die geplanten Maßnahmen einen systematischen Angriff auf die Grundrechte der vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft dar. Die geplanten Einsparmaßnahmen untergraben damit sowohl die UN-Behindertenrechtskonvention als auch die UN-Kinderrechtskonvention. Teilhabe darf nicht nach Kassenlage gewährt werden – und Effizienz darf nicht zum Gegenbegriff von Menschenwürde werden!

Die inhaltliche Stoßrichtung ist gravierend: Individuelle Rechtsansprüche werden abgebaut, Teilhabe und Inklusion zurückgedrängt und die Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ausgehebelt. Dass diese Pläne ohne Einbindung von Selbstvertretungs- und Fachverbänden erarbeitet wurden, ist ein demokratischer Skandal.

Die Fachverbände warnen: Menschen mit Behinderung sowie Kinder und Jugendliche sind massiv von Sozialkürzungen bedroht. Wer hier spart, spart an der Menschenwürde.

Die Fachverbände fordern die Handelnden auf, stattdessen endlich Maßnahmen zur Digitalisierung und Entbürokratisierung zu ergreifen, damit Personal, das bei den Leistungsträgern in erheblichem Maße zur Umsetzung des BTHG eingestellt wurde, zurückgefahren werden kann. Die Leistungsträger haben mit dem BTHG die Steuerung der Leistungserbringung gewollt und tragen im hohen Maße selbst durch unzulässig kurze Bewilligungszeiträume, aufwändige Gesamtplanverfahren, komplett fehlende Digitalisierung der Prozesse und Prüfung von umfänglich zu erstellender Dokumentation ohne erkennbaren Zweck zu den hohen Kosten bei.

Weiterführende Informationen:

  • Das sogenannte „Vorschlagsbuch“ ist ein aktuelles internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Es enthält drastische Kürzungspläne bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung mit mehr als 70 Kürzungsvorschlägen und einem bezifferten Volumen von über 8,6 Milliarden Euro. Unter anderem sollen individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung gestrichen und das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung eingeschränkt werden. Der Paritätische Gesamtverband hat das komplette Papier zusammen mit einer Übersicht / Zusammenfassung und einer detaillierten fachpolitischen Einordnung veröffentlicht:
  • https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/paritaetischer_drohender-kahlschlag-2026.pdf 
  • Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung unterstützen die Petition der Bundesvereinigung Lebenshilfe an den Deutschen Bundestag „Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“. Mit der Petition wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, „keine gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, die zu Kürzungen und Einschränkungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung – zum Beispiel durch Pauschalierungen – führen. Denn Teilhabe ist Menschenrecht.”

Die Petition kann noch bis zum 25. Mai 2026 mitgezeichnet werden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_02/_27/Petition_195716.nc.html 

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